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Zum Impfwahn - neuerdings gibt es auchVeröffentlichungen der Nebenwirkungen
Newsletter-klein-klein-verlag vom 17.05.2007:
Professor Schmitt verlangt Ermittlungen
von Jannis Gelhar
STIKO Präsident Heinz-Josef Schmitt verlangt von der Staatsanwaltschaft das Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen werden soll. Heinz-Josef Schmitt beklagt sich im Bielefelder Westfalen Blatt über die untätige Staatsanwaltschaft nachdem zwei Kinder angeblich an den Folgen von Masern verstarben. Schmitt fordert, dass nach den beiden neuen Todesfällen jetzt endlich alle Vorfälle aufgeklärt werden müssten.
Die zuständige Staatsanwalt in Duisburg hat allerdings letztes Jahr im Mai nach eingehender Prüfung, keinen Anlass gesehen Ermittlungen gegen Verantwortliche des Gesundheitsamts einzuleiten, an dieser Sachlage habe sich nichts geändert, sagte der Justizsprecher Detlef Nowotsch dem Westfalen Blatt. Heinz-Josef Schmitt wird vom Justizsprecher auch noch mal mahnend über die rechtliche Gesetzgebung in Deutschland aufgeklärt: Niemand könne Eltern dazu zwingen, ihre Kinder impfen zu lassen.
Auch wenn der WHO-Berater Heinz-Josef Schmitt anderslautende Befehle aus der Zentrale in Genf erhält, hat er in Deutschland als Vorsitzender der Ständigen Impfkommission für jede Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung eine freiwillige Maßnahme ist und kein Impfbefürworter Eltern unter Druck setzen darf.
Da stellt sich auch die Frage, warum die Staatsanwaltschaft bei der STIKO keine Ermittlungen durchführte, als die STIKO 27 Jahre die Absetzung der TBC-Impfung von den Empfehlungen verhinderte. Damals wurde ein TBC-Impftest-Feldversuch durch die WHO von 1968 bis 1971 in Indien (200 Dörfer und ca. 364 000 Menschen) durchgeführt. Dabei ereignete sich eine erschütternde Katastrophe, im geimpften Gebiet gab es wesentlich mehr TBC-Erkrankungen/Todesfälle als im ungeimpften Gebiet.
Wenn man die Nebentätigkeiten für die großen Impfstoff-Hersteller (siehe Newsletter vom 23.04.2007, Nordrheinwestfalen - ein Land kontrolliert die Impfpässe) von Heinz-Josef Schmitt hinzuzieht, kann der Präsident der Impfstoff empfehlenden Behörde STIKO seine staatsdienende Aufgabe zum Gesundheitsschutz der Staatsbürger nicht ohne erhebliche Interessenkonflikte ausüben.
Das Bundesbeamtengesetz gibt hier klare rechtliche Vorgaben die auch für den Beamten Heinz-Josef Schmitt verbindlich sind: Pflichten gegenüber Volk und Verfassung BBG § 52
(1) Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Er hat seine Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei seiner Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.
(2) Der Beamte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Da aber auch bei allen Impfstoffen die Risiko/Nutzen Studien sich hinter dem Betriebsgeheimnis der Impfstoff-Hersteller verbergen und der Öffentlichkeit vorenthalten werden, darf es nach dem Infektionsschutzgesetz keine Impfempfehlung von der STIKO im Sinne einer Schutzimpfung geben.
Hinzu kommt auch das der Nachweis über die Wirksamkeit einer Schutzimpfung durch eine randomisierte, kontrollierte Studie mit gleichzeitigem Erregerkontakt aus ethischen Gründen nicht durchgeführt wird, die Begründung, die Studien-Teilnehmer in der Placebogruppe würden sich sonst einem unerlaubten Risiko aussetzen.
Für die Wirksamkeit von Schutzimpfungen werden von den Impf-Experten nur historische Vergleiche über die Eindämmung der Infektionskrankheiten mit Einführung der Schutzimpfung, als Beleg für die Wirksamkeit des Impfens verwendet.
Dass mit den historischen anschaulichen Grafiken die Wirksamkeit einer Impfung nicht belegt werden kann und sogar das Gegenteil beweist, hat Dr. Gerhard Buchwald in über 200 wissenschaftliche Arbeiten belegt.
Nachdem in NRW die Impfraten durch aufgeklärte Bürger immer weiter zurückgehen, versuchen die Behörden (STIKO, RKI, PEI) mit aller Macht auf diese Entwicklung entgegenzuwirken. Die inszenierte Masernepidemie letztes Jahr in NRW brachte nicht den erwarteten Erfolg, jetzt sollen die Ängste vor Masern durch die zwei Todesfälle medienwirksam angekurbelt werden. Der stellvertretende Präsident der STIKO Jan Leidel ist auch Behördenleiter im Gesundheitsamt der Stadt Köln, seltsamerweise sind im Kölner Bezirk trotz Karnevalsumzüge mit 1,2 Millionen Jecken und davon mehrere dichtgedrängte Hunderttausende Kinder keine Masernfälle aufgetreten, aber bei den kleineren Nachbarstädten sollen angeblich in Mettmann 18 und in Düsseldorf sogar 50 Masernfälle (Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW, 17. Woche 2007) aufgetreten sein.
Auch die genauen Impfraten für Köln sind im NRW-Jahresbericht (2005) über die erste und zweite Masern, Mumps und Röteln Impfung nicht angegeben, die erhobenen Daten wurden durch zwei Spalten getrennt, erste Spalte eine oder mehr Impfungen(93%), zweite Spalte zwei oder mehr Impfungen< (73,3%). Wie das RKI aus so einer Datenerhebung die genauen Impfraten für die erste und zweite MMR-Impfung ermittelt, bleibt offen, anscheinend werden auch hier die üblichen RKI-Schätzungen angewendet.
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Das PEI veröffentlicht neuerdings die Impfschäden, die ihnen, wenn auch zögerlich, gemeldet werden. Sehr aufschlussreich, wie sie einen umständlich durchs Menü führen, um dann - gehirngewachen - Einsicht nehmen zu dürfen. Unglaublich. Aber hangelt Euch da ruhig mal durch, es lohnt sich. Gebt mal nur das Jahr 2006 ein und schaut Euch die Schicksale an, die durch diese “Schutz”-impfungen ausgelöst wurden. So viel Leid, so viel Elend, ausgelöst durch einen WAHN.
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